Wir bieten zwei Arten der Lizenzierung an: Einmalige Nutzung und Erweitert.
Unsere Standardlizenz zur einmaligen Verwendung erlaubt Ihnen die Nutzung der gekauften Medien in einem Design für den rein privaten Gebrauch. Bitte beachten Sie auch die Bedingungen und Konditionen.
Unsere Erweiterte Lizenz ist rein für die geschäftliche Nutzung. Bitte kontaktieren Sie uns hier direkt für ein individuelles Angebot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
a. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten sind ausschließlich freibleibend und nicht ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.
b. Beanstandungen, die sich auf den Inhalt der elektronischen Übertragung oder der Sendung beziehen, werden nur dann akzeptiert, wenn sie unmittelbar nach Erhalt geltend gemacht werden.
c. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Käufers, die auf Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. angegeben sind, wird hiermit widersprochen.
d. Reklamationen, die sich auf den Inhalt der Sendung beziehen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt telefonisch und innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für die qualitative Beschaffenheit des Bildmaterials. Wurde eine sofortige Reklamation versäumt, besteht unsererseits keine Verantwortung für eventuell anfallende Kosten.
e. Der Besteller hat auf der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die vorgesehene Art der Nutzung der Bilder anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erteilen wir unsere Zustimmung zur Verwendung des gelieferten Bildmaterials. Stimmen die Angaben des Bestellers nicht mit der Art der Nutzung überein, gilt die Nutzungsvereinbarung als nicht erteilt und wir sind von den Nutzungsrechten Dritter freigestellt.
f. Geliefertes oder elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt jederzeit unser Eigentum. Es wird lediglich zum Erwerb von zeitlich befristeten Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Die auf dem Lieferschein angegebene Nutzungsart innerhalb der angegebenen Frist ist strikt einzuhalten, es sei denn, es wurden vorher schriftlich andere Regelungen vereinbart.
2. Gebühren / Honorare
a. Jede Verwendung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes in einer Online-Publikation oder auf CD-ROM, für die Verwendung als Vorlage für eine Zeichnung, Karikatur, nachgestellte Fotos, für die Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie für die Verwendung von Bilddetails, die durch Montage, Fotocomposing, elektronische Bildträger o.ä. Bestandteil einer neuen Skulptur werden.
b. Honorare müssen vor der Nutzung vereinbart werden. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns mitzuteilen sind. Erfolgt keine Preisanfrage durch den Besteller, wird automatisch das aktuell festgelegte Honorar verrechnet. Für den Fall, dass der Besteller keine näheren Angaben macht, sind wir berechtigt, ein Pauschalhonorar zu erheben. Im Übrigen gelten für die Berechnung der Gebühren die aktuellen Hinweise der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing.
c. Alle Honorare in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer und ohne Künstlersozialversicherungsabgabe.
d. Die Gebühren gelten für die Einzelveröffentlichung zu den angegebenen allgemeinen Bedingungen und nur für die Erstausgabe, sofern nicht formell etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist kostenpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
e. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein CD-Cover, ein Flyer etc.) in einem neuen Medium abgebildet, ist für das erkennbare Fotomotiv erneut Honorar zu entrichten. Unabhängig von bereits bezahlten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Nutzungskontext. Dies gilt insbesondere für die Nutzung zum Zwecke der Werbung. Der Nutzer hat uns über die neue Nutzungsart zu informieren und von uns die Genehmigung für die Nutzung einzuholen.
f. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzforderungen ein Mindesthonorar in Rechnung gestellt, das das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars beträgt.
g. Exklusive Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und es wird ein Mindesthonoraraufschlag von 100% des allgemeinen Nutzungshonorars in Rechnung gestellt.
h. Zahlungen sind spätestens drei Monate nach Angabe der Nutzungsart durch den Besteller fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder eine weitere Nutzung noch nicht erfolgt ist.
i. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden für 90 Tage nach Lieferung ohne Berechnung von Blockierungskosten zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall besprochen werden.
j. Findet eine geplante Publikation oder eine andere Verwendung nicht statt, wird ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet.
3. Verordnungsbeschränkung, Haftung, Verwertungsrecht und Urheberrecht
a. Alle kamerafähigen Kunstwerke müssen wie Originale behandelt werden. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Dies gilt insbesondere für kamerarettierte Kunstwerke, die aufgrund des Bildinhaltes einem weiteren Urheberrecht unterliegen (z.B. bestimmte Werke der Architektur und Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Wirkung der Veröffentlichungsgenehmigung von Künstlern, Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Nutzer. Die Fotografien werden von uns für das konventionelle Recht bei Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach der Nutzung unverzüglich zurückzugeben oder aus dem elektronischen Speicher zu löschen. Die vertraglich anerkannten Rechte gelten nur für die einmalige Nutzung in den vereinbarten Dimensionen. Wiederholungen oder sonstige Erweiterungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form zulässig. Insbesondere bei einer geplanten gewerblichen Nutzung des Bildmaterials ist unsere vorherige Zustimmung einzuholen. Soweit bei der kommerziellen Nutzung Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, liegt dem Besteller die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person zugrunde. Kommt es zu einer Schadenersatzforderung wegen Nichteinholung des Einverständnisses der geschädigten Person, hat uns der Besteller von Schadenersatzforderungen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Zuge der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Unternehmensteilen erfolgte (§ 34 Abs. 3 UrhG); diese Klausel ist als Sondervereinbarung nach § 34 Abs. 3 UrhG anzusehen. 4 Urheberrechtsgesetz zu sehen.
b. Eine Entstellung der urheberrechtlich geschützten Werke durch Abgrenzung, Nachahmung, Fotocomposing oder elektronische Mittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, für die Art der Nutzung das Fünffache des allgemeinen Honorars gemäß den Hinweisen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing oder das ursprünglich vereinbarte Honorar zu berechnen. Tendenzfremde oder entstellende Verwendungen in Form von Bildern oder Worten sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung einer abgebildeten Person führen können, sind untersagt. Dies verpflichtet den Verwender zum vollen Schadenersatz.
c. Die Herstellung von Dias aus digitalem Bildmaterial, die Vervielfältigung von Dias und Inter-Negativen, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten zum Zwecke der Archivierung des Auftraggebers sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer Zustimmung in schriftlicher Form. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, eine Schadenersatzsumme von € 1000,- zu berechnen. Es bleibt uns unbenommen, im Einzelfall einen höheren Entschädigungsbetrag zu berechnen.
d. Der Käufer ist verpflichtet, uns unaufgefordert mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Vervielfältigungen angefertigt, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke erstellt oder digitale Daten unserer Fotografien ohne unsere Zustimmung gespeichert wurden. Alle mit oder ohne unsere Zustimmung angefertigten Kopien etc. sind nach Gebrauch zurückzugeben.
e. Der Nutzer ist verpflichtet, die Publikationsprinzipien des Deutschen Presserates zu beachten. Der Nutzer bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Schriftform. Wir übernehmen keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts wegen sittenwidriger oder sinnentstellender Verwendung in Bild und Text. Im Falle der Verletzung solcher Rechte haftet allein der Verwender für den Schaden des Dritten.
f. Schadenersatzforderungen, die sich aus der Nutzung unserer Bilder ergeben, können wir nicht übernehmen. In jedem Fall trägt der Verantwortliche der jeweiligen Drucksache oder eines anderen Mediums die volle Verantwortung. Auch die des Rechts am eigenen Bild und bei Verwendung des übermittelten Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ohne dass zuvor unser Einverständnis hinsichtlich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten einer abgebildeten Person eingeholt wurde.
g. Im Falle der Weitergabe von Bildmaterial oder Vervielfältigungsrechten an Dritte ist ein gesonderter Vertrag mit uns erforderlich.
h. Wir behalten uns insbesondere die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften vor und akzeptieren keine Klauseln, die besagen, dass bei Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein soll.
i. Der Käufer haftet uns gegenüber bis zum Eintreffen der Bilder in einwandfreiem Zustand, auch wenn Fotografien vom Käufer an einen Dritten weitergegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn Bilder auf Wunsch des Käufers von uns an einen Dritten versandt werden.
4. Copyright, Belegexemplar
a. Wir verlangen insbesondere einen Urheberrechtsvermerk mit Hinweis auf §13 Copyright. Sie hat so zu erfolgen, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht. Sammelbildnachweise werden nur akzeptiert, wenn eine Zuordnung zum jeweiligen Bild zweifelsfrei möglich ist. Ferner muss in der Abrechnung genau angegeben werden, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Erfolgt keine Gutschrift, haben wir Anspruch auf eine Entschädigung in Form eines Zuschlags von 100% auf das jeweilige Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Bearbeitungsgebühren. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter, die aus der Unterlassung von Urheberrechtsvermerken resultieren, freizustellen.
b. Das Anrechnungsrecht kann nicht durch ein erhöhtes Honorar befriedigt werden.
c. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen oder Filmen oder anderen Medien, es sei denn, es wurde in einer Sondervereinbarung besonders vereinbart.
d. Soweit zuvor nicht besonders erwähnt, liegt jede Art der Nutzung der Regelung des deutschen Urheberrechtsgesetzes zugrunde.
e. Bei jeder Veröffentlichung in Form einer Druckschrift ist mindestens ein Belegexemplar nach § 25 Verlagsgesetz unaufgefordert und unentgeltlich einzureichen. Erfolgt die Verwendung unseres Bildmaterials elektronisch in Online-Medien, so ist ein Screenshot mit Angabe der URL oder eines entsprechenden Nachweises einzureichen.
5. Online-Bild-Service
a. Eine Anwendung der Nutzung unserer Bilddatenbank und der Online-Systeme ist nicht erforderlich. Jeder Nutzer akzeptiert mit der Nutzung die Nutzungsbedingungen.
b. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen sind wir verpflichtet, den Nutzer zu sperren.
6. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
a. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zu bezahlen.
b. Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich Landshut (Deutschland), soweit dies gesetzlich zulässig ist. Erfüllungsort ist Buch am Erlbach.
c. Bei Lieferungen ins Ausland gilt das deutsche Recht als vereinbart.
d. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Für alle hier nicht aufgeführten Verwendungszwecke oder bei Fragen zu unserer Lizenzierung wenden Sie sich bitte an uns.